Gewinnspiel

Wir feiern 50 Jahre in den Niederlanden

  • Gewinnen Sie 50.000 Prämienpunkte im Wert von 1.000 €
  • Buchen Sie Aufenthalte zwischen 25. Januar und 2. März 2026
  • Besuchen Sie die reizende Stadt Amsterdam
  • Exklusiv für Mitglieder von ALL Accor
  1. VERANSTALTER

    ACCOR, eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 789.095.382 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Nanterre unter der Nummer 602 036 444 und mit Sitz in 82 Rue Henri Farman, 92130 Issy-les-Moulineaux (im Folgenden „Accor“), organisiert vom 26. Januar 2026, 00:01 Uhr (UTC+1) bis zum 2.März 2026, 23:59 Uhr (UTC+1) ein kostenloses Gewinnspiel (im Folgenden „Accor feiert 50 Jahre in den Niederlanden“).
    Der Wettbewerb trägt den Titel: Accor feiert 50 Jahre in den Niederlanden

    Dieser Wettbewerb ist unter den folgenden URLs zugänglich: https://all.accor.com/a/de/offers/ena/netherlands50years.html

  2. GELTUNGSBEREICH

    Dieser Wettbewerb findet ausschließlich auf der Seite vom 26.Januar 00:01 Uhr (UTC+1) bis zum 2.März 23:59 Uhr (UTC+1) statt und ist in Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, Deutsch, Niederländisch und Polnisch verfügbar.
    Der Titel lautet: Accor feiert 50 Jahre in den Niederlanden
    Der Untertitel lautet: 10 Preise, jeweils 50.000 Prämienpunkte: viel Glück!


    Die Beschreibung lautet: Verlieben Sie sich wie wir in die Niederlande. Buchen Sie 2 Nächte und Sie haben die Chance, 50.000 Prämienpunkte (Wert: 1.000 €) zu gewinnen.

    Die in diesen Regeln angegebenen Daten und Zeiten beziehen sich auf die Zeitzone UTC+1 (Brüssel, Kopenhagen, Madrid, Paris). Für die Teilnahme am Wettbewerb werden keine anderen Zeitzonen berücksichtigt.
    Die Teilnahme am Wettbewerb steht allen Personen aus der ENA-Region offen, mit Ausnahme derjenigen aus dem Vereinigten Königreich*, die mindestens 18 Jahre alt sind, über einen Internetzugang und eine gültige E-Mail-Adresse verfügen und bereits Mitglieder des Treueprogramms ALL von Accor sind (im Folgenden „Teilnehmer“), mit Ausnahme von:
    i.             der Partner und Subunternehmer des Veranstalters;
    ii.            Familienangehörige der unter i, ii und iii genannten Personen;
    iii.          im Allgemeinen von allen Unternehmen oder natürlichen Personen, die direkt oder indirekt an der Ausrichtung oder Organisation des Wettbewerbs beteiligt sind.

    *Zu den Ländern innerhalb der ENA-Region (Europa und Nordafrika) von Accor gehören Albanien, Algerien, Andorra, Armenien, Österreich, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Frankreich, Französisch-Guayana, Georgien, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Israel, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Kosovo, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldawien, Monaco, Montenegro, Marokko, Niederlande, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tunesien, Ukraine, Usbekistan.

  3. KENNTNIS UND AKZEPTANZ DER REGELN
    Diese Regeln regeln die Durchführung des Wettbewerbs und die Auswahl der Gewinner.
    Jeder Teilnehmer bestätigt, die Regeln vollständig gelesen und die Grundsätze des Wettbewerbs verstanden zu haben und akzeptiert die darin enthaltenen Bedingungen. Die Teilnahme an diesem Wettbewerb setzt die vollständige und uneingeschränkte Zustimmung des Teilnehmers zu allen in diesen Regeln festgelegten Bedingungen, dem geltenden Online-Verhaltenskodex und den geltenden Gesetzen und Vorschriften für Wettbewerbe voraus.
    Die Nichteinhaltung einer der Bestimmungen dieser Regeln führt zur Ungültigkeit der Teilnahme.
    Dieser Wettbewerb ist über Instagram, Facebook, E-Mail und das Internet zugänglich, daher muss jeder Teilnehmer auch die Nutzungsbedingungen von Instagram, Facebook, E-Mail und dem Internet einhalten. Der Teilnehmer nimmt außerdem die Datenschutzrichtlinien der sozialen Netzwerke Instagram, Facebook, E-Mail und Internet zur Kenntnis.

    Dieser Wettbewerb wird jedoch nicht von Instagram, Facebook, E-Mail und Web verwaltet, zertifiziert oder gesponsert. Die von den Teilnehmern übermittelten Informationen werden an das organisierende Unternehmen weitergegeben, jedoch nicht an Instagram, Facebook, E-Mail und das Internet, und werden in keiner Weise an Dritte verkauft oder weitergegeben.

  4. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
    Der Wettbewerb besteht darin, 500.000 Punkte an 10 ALL Accor-Mitglieder (jeweils 50.000 Prämienpunkte) zu verschenken, die einen Aufenthalt von 2 Nächten in einem Hotel in den Niederlanden buchen.
    Um teilzunehmen, muss der Teilnehmer 1 x 2 Übernachtungen in einem Hotel in den Niederlanden (vor dem 2.März) in verschiedenen ENA-Hotels buchen, das Angebot auf der eingerichteten Landing Page abonnieren und die folgenden Schritte ausführen:
    -      Jede Privatperson kann nur einmal teilnehmen.
    -      Unvollständige, fehlerhafte, gefälschte oder Informationen, die keine Identifizierung oder Lokalisierung des Teilnehmers ermöglichen, führen zur Stornierung seiner Teilnahme.
    -      Die vom Teilnehmer im Rahmen des Wettbewerbs übermittelten Informationen dürfen keine sogenannten sensiblen Informationen enthalten, wie z. B. Angaben zur Gesundheit oder sexuellen Orientierung, zur rassischen oder ethnischen Herkunft, zu politischen Meinungen, religiösen oder philosophischen Überzeugungen.
    -      Daher behält sich das organisierende Unternehmen das Recht vor, nach eigenem Ermessen jeden Teilnehmer, der eine der Bedingungen dieser Regeln nicht erfüllt, vom Wettbewerb auszuschließen.
    BENENNUNG DER GEWINNER
    Am Ende des Wettbewerbs werden zur Ermittlung des/der Gewinner(s) (im Folgenden „Gewinner”) folgende Maßnahmen ergriffen:
    Am 16. März 2026 findet in Frankreich eine Auslosung statt, bei der 10 Gewinner ermittelt werden.

  5. PREISE
    Die 10 Gewinner erhalten jeweils den folgenden Preis: 50.000 Prämienpunkte.
    Pro Haushalt (gleicher Nachname/gleiche Adresse und/oder gleiche E-Mail-Adresse) wird nur ein Preis vergeben.
    Der Preis wird an eine Einzelperson vergeben und kann nicht übertragen, umgetauscht oder geändert werden.
    Unter keinen Umständen kann eine finanzielle Entschädigung als Ersatz für den angebotenen Preis verlangt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diesen Preis bei Bedarf durch einen anderen Preis von gleichem Wert zu ersetzen.

    Die organisierende Gesellschaft kann nicht für die Verwendung des Preises durch die Gewinner haftbar gemacht werden. Der Weiterverkauf des Preises durch die Gewinner ist strengstens untersagt. Die organisierende Gesellschaft lehnt jede Haftung für mögliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Bedingungen für die Vergabe des Preises ab.

  6. BENACHRICHTIGUNG DER GEWINNER
    Die Gewinner werden von Accor bis spätestens 23. März um 23:59 Uhr benachrichtigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Angabe unvollständiger oder unrichtiger Kontaktdaten die Vergabe des Preises verhindert, ohne dass die Organisatorin dafür haftbar gemacht werden kann.
    Alle Accor-Prämienpunkte werden spätestens am 31. März 2026 automatisch dem ALL Accor-Mitgliedskonto der Gewinner gutgeschrieben.

    Die Namen der Gewinner sind bei der organisierenden Gesellschaft erhältlich.

  7. RECHT DER ORGANISATORISCHEN FIRMA AUF PRÜFUNG DER EINGEREICHTEN BEITRÄGE
    Um die Angemessenheit der Teilnahmen sicherzustellen, behält sich die organisierende Gesellschaft das Recht vor, jede Teilnahme abzulehnen, deren Inhalt als unangemessen erachtet wird oder die unten genannten Bedingungen nicht erfüllt.
    Der Teilnehmer garantiert, dass seine Teilnahme:
    -      den Bestimmungen dieser Regeln entspricht;
    -      keine Elemente enthält, die gegen die guten Sitten, die öffentliche Ordnung oder gesetzliche und/oder behördliche Bestimmungen verstoßen;
    -      keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt (einschließlich der Vervielfältigung/Darstellung eines Gegenstands, der dem Recht an geistigem Eigentum unterliegt, wie z. B. ein Originalwerk, ohne die ausdrückliche vorherige Genehmigung des Rechteinhabers usw.);
    -      keine Persönlichkeitsrechte verletzt (insbesondere gegen die Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte: Recht auf einen Namen, Recht auf Privatsphäre, Schutz vor Verleumdung, Beleidigung oder Verletzung, Schutz vor der Vervielfältigung des Bildnisses einer Person ohne deren Zustimmung usw.)
    -      von ausreichender technischer Qualität ist, um in großem Format verwendet zu werden (Schärfe/Beleuchtung);
    -      keine offen politischen oder polemischen, pornografischen, rassistischen, hasserfüllten, beleidigenden, werbenden, verkaufsfördernden oder kommerziellen Inhalte enthält.

  8. GEISTIGES EIGENTUM UND KOMMUNIKATION
    Die Teilnahme am Wettbewerb gewährt den Teilnehmern keinerlei Rechte an den Elementen des geistigen Eigentums des Veranstalters. Gemäß den Bestimmungen des französischen Gesetzes über geistiges Eigentum ist die Vervielfältigung, Darstellung oder Verwendung aller oder eines Teils der Elemente (grafische, textliche usw.), aus denen dieser Wettbewerb sowie die Seite bestehen, strengstens untersagt. Alle genannten Marken, Grafiken und Produktnamen sind eingetragene Marken, Grafiken oder Produktnamen.
    Jede Verwendung der Elemente des Wettbewerbs, unabhängig von der Art und Weise, unterliegt der Einhaltung der Vorschriften zum geistigen Eigentum

    Darüber hinaus genehmigt der Teilnehmer ausdrücklich und vorbehaltlos die kostenlose Veröffentlichung seines Fotos zu Informations- oder Werbezwecken für jede Verwertung im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb und/oder dessen Ergebnissen in jedem Medium. Der Teilnehmer gewährt dem Veranstalter ausdrücklich das Recht, das im Rahmen dieses Wettbewerbs eingereichte Foto zu Veröffentlichungs-, Verbreitungs-, Vervielfältigungs- und Anpassungszwecken auf allen aktuellen oder zukünftigen Medien und in jedem Format, insbesondere zu Informations- und Illustrationszwecken, zu Werbe- und kommerziellen Zwecken (soziale Netzwerke, Internetseiten usw.), zu veröffentlichen.

    Die in diesem Artikel vorgesehene Übertragung von Rechten wird von jedem Teilnehmer für einen Zeitraum von 6 Monaten und für die ganze Welt an den Veranstalter gewährt.

  9. ÄNDERUNG UND ABSAGE DER AKTION
    Die organisierende Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit, wenn die Umstände dies erfordern, zu unterbrechen, zu löschen, zu verschieben oder aufzuschieben und/oder die Verfahren zu ändern, nachdem sie die Teilnehmer auf geeignete Weise informiert hat, ohne dadurch eine Haftung zu übernehmen.

  10. PERSÖNLICHE EIGENSCHAFTEN
    Durch die Teilnahme am Wettbewerb ermächtigen der Teilnehmer und die Gewinner der Veranstalter und/oder seine Subunternehmer (z. B. Medien und/oder Influencer und/oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die über den Wettbewerb berichten – im Folgenden zusammenfassend als „die Subunternehmer” bezeichnet) kostenlos die Verwendung ihres Nachnamens und Vornamens, ihres Bildes sowie gegebenenfalls anderer Persönlichkeitsmerkmale, insbesondere im Hinblick auf deren Einbindung in jegliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem Wettbewerb.

  11. ÜBERPRÜFUNG DER GÜLTIGKEIT DER TEILNAHME
    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle erforderlichen Überprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass jede Teilnahme allen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen entspricht. Zu diesem Zweck kann der Veranstalter insbesondere Folgendes überprüfen:
    -      die Identität des Teilnehmers;
    -      dass der Teilnehmer nur über ein einziges Konto teilnimmt;
    -      das Wohnsitzland des Teilnehmers;
    -      die Mitgliedschaft im ALL Accor-Treueprogramm
    -      den Kauf eines Aufenthalts von 2 Nächten in den Niederlanden während des festgelegten Aufenthaltszeitraums

  12. ANTRAG AUF ERSTATTUNG
    Das organisierende Unternehmen verpflichtet sich, auf Antrag jedem Teilnehmer, der einen entsprechenden Antrag stellt, die Kosten für die Teilnahme am Wettbewerb zu erstatten, d. h. die Internetverbindungsgebühren im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb und die Portokosten im Zusammenhang mit dem Erstattungsantrag oder der Überweisung der Zahlung.

    Die organisierende Gesellschaft verpflichtet sich jedoch nur zur Erstattung der Kosten für Teilnehmer, die die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs und die in diesem Artikel genannten Bedingungen erfüllt haben.

    Der Einfachheit halber akzeptiert die organisierende Gesellschaft nur einen einzigen Gesamtantrag auf Erstattung pro Haushalt (gleicher Nachname, gleicher Vorname, gleiche E-Mail-Adresse und Postanschrift) und für die Dauer des Wettbewerbs.


    13.1      Internetverbindungsgebühren im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb

    Auf Antrag kann jeder Teilnehmer eine Erstattung der Verbindungsgebühren erhalten, die ihm durch die Teilnahme am Wettbewerb entstanden sind.
    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Teilnehmer, denen durch ihre Teilnahme am Wettbewerb keine zusätzlichen Verbindungs- oder Kommunikationskosten entstanden sind (Inhaber eines Festnetz-Flatrates, Kabelnutzer usw.), keinen Anspruch auf Erstattung haben.

    13.2
          Portokosten im Zusammenhang mit dem Erstattungsantrag oder der Überweisung der Zahlung

    Das organisierende Unternehmen verpflichtet sich, auf Anfrage die Kosten für das vom Teilnehmer für den Erstattungsantrag und/oder den Erhalt der Wettbewerbsregeln verwendete Porto auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden langsamen Tarifs zu erstatten.

    13.3
           Verfahren für die Erstattung
    Jeder Erstattungsantrag muss schriftlich an folgende Adresse gesendet werden: ACCOR – 82 Rue Henri Farman – 92345 Issy.

    Die Teilnehmer müssen in ihrem Schreiben deutlich ihren Vornamen, Nachnamen, ihre vollständige Anschrift (Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land) angeben und folgende Unterlagen beifügen:
    -      eine Bankkontonummer auf den Namen des Teilnehmers;
    -      eine Kopie des Personalausweises des Teilnehmers;
    -      gegebenenfalls Kopie(n) der detaillierten Telefonrechnung(en) mit Angabe des Datums und der Uhrzeit der Teilnahme.

    Unvollständige oder unleserliche Anträge, die an eine andere als die oben genannte Adresse gesendet oder nach Ablauf einer Frist von einem Monat nach Ende des Wettbewerbs, gemessen am Poststempel, eingehen, werden als ungültig betrachtet.
    Im Falle einer Verlängerung oder möglichen Verzögerung des Wettbewerbs wird die Frist für den Erhalt der Wettbewerbsregeln und die Erstattung (Porto und Internetverbindungsgebühren) entsprechend verschoben.

    Die Erstattung erfolgt per Banküberweisung oder Gutschrift auf das Konto des Teilnehmers.

  13. HAFTUNGSAUSSCHLUSS DER VERANSTALTERFIRMA
    Die organisierende Firma behält sich das Recht vor, den Wettbewerb im Falle höherer Gewalt nach Benachrichtigung durch alle geeigneten Mittel ohne vorherige Ankündigung auszusetzen, zu verschieben, zu verlängern oder abzubrechen. Sie haftet hierfür nicht.
    Die organisierende Firma kann nicht für Störungen des Internet- oder Stromnetzes, eine unsachgemäße Nutzung des Internets, Ausfälle von Empfangsgeräten oder andere Vorfälle haftbar gemacht werden, die den reibungslosen Ablauf des Wettbewerbs beeinträchtigen und einen Nutzer daran hindern könnten, vor Ablauf der Frist teilzunehmen.
    Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre eigenen Daten und/oder Software, die auf ihren Computergeräten gespeichert sind, vor Angriffen zu schützen. Die Teilnehmer sind für ihre eigene Verbindung zur Seite und ihre Teilnahme am Wettbewerb voll verantwortlich. Jeder Teilnehmer, der versucht, das Computersystem des Wettbewerbs in irgendeiner Weise zu manipulieren, um zu gewinnen oder zu versuchen zu gewinnen, wird vom Wettbewerb ausgeschlossen. Darüber hinaus behält sich das organisierende Unternehmen das Recht vor, rechtliche Schritte gegen jeden einzuleiten, der betrogen hat oder dies versucht hat.
    Die organisierende Firma kann nicht für Schäden oder Verletzungen jeglicher Art haftbar gemacht werden, die zurückzuführen sind auf:
    -      Fehlfunktionen der Website, Computerfehlern oder Viren oder anderen Problemen, die Schäden verursachen können;
    -      folgende Ereignisse mit den Merkmalen höherer Gewalt (Streik, schlechtes Wetter, Krieg, Angriff), die den Gewinnern ihren Preis teilweise oder vollständig vorenthalten;
    -      Folgeschäden, die den Gewinnern während der Nutzung ihres Preises entstehen.
    Der Veranstalter kann nicht für die Ablehnung einer Teilnahme haftbar gemacht werden, die nicht allen Bestimmungen dieser Regeln entspricht.

  14. HAFTUNG DES TEILNEHMERS
    Jeder Teilnehmer muss auf faire Weise und gemäß den vorliegenden Regeln am Wettbewerb teilnehmen. Die Teilnehmer dürfen keine automatisierten Teilnahmeverfahren oder generell keine Verfahren anwenden oder versuchen anzuwenden, die nicht strikt den Grundprinzipien des Wettbewerbs entsprechen, insbesondere der individuellen und einheitlichen Teilnahme.

    Jeder Betrug oder Verstoß eines Teilnehmers gegen eine der Bestimmungen dieser Regeln kann von Rechts wegen zu seinem endgültigen Ausschluss vom Wettbewerb durch das organisierende Unternehmen führen, das sich das Recht vorbehält, rechtliche Schritte gegen ihn einzuleiten. Ein solcher Ausschluss, unabhängig von der Ursache, führt zur Annullierung der Teilnahme des betreffenden Teilnehmers und seiner möglichen Gewinne.

  15. VERÖFFENTLICHUNG UND ZUGÄNGLICHKEIT DER REGELN
    Die vollständigen Regeln des Wettbewerbs sind während der Dauer des Wettbewerbs auf den folgenden Webseiten (https://all.accor.com/a/de/offers/ena/netherlands50years.html) verfügbar. Die Regeln können jederzeit vom Veranstalter in Form einer Änderung modifiziert werden, die unter den gleichen Bedingungen wie die vollständigen Regeln verfügbar ist.
    Jegliche Reklamationen müssen per Post an all.experiences.ne@accor.com gerichtet werden. Nach diesem Datum werden keine Reklamationen mehr angenommen.

    Die Regeln werden jeder Person, die dies wünscht, vor Ablauf des Wettbewerbs (es gilt das Datum des Poststempels) kostenlos per Post an die Adresse des Wettbewerbs zugesandt.

  16. PERSÖNLICHE DATEN
    Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer durch den Veranstalter im Rahmen des Wettbewerbs und zur Ausübung der Rechte der Teilnehmer finden Sie in der Datenschutzerklärung.

    Personen, die vor Ende des Wettbewerbs von ihrem Recht auf Löschung ihrer Daten Gebrauch machen, gelten als von der Teilnahme zurückgetreten.

  17. ANWENDBARES RECHT UND SPRACHE DER REGELN
    Diese Regeln unterliegen den Bestimmungen des französischen Rechts, unbeschadet etwaiger zwingender Schutzbestimmungen, die im Wohnsitzland des Teilnehmers gelten können.
    Diese Regeln sind in englischer Sprache verfasst. Im Falle eines Widerspruchs zu einer fremdsprachigen Version haben die Bestimmungen der ENGLISCHEN Version Vorrang.

    Sollte eine der Bestimmungen dieser Regeln für ungültig und/oder nicht anwendbar erklärt werden, bleiben die übrigen Klauseln in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

  18. ZUSTÄNDIGE GERICHTSBARKEIT
    Im Falle einer Streitigkeit, die sich aus der Auslegung oder Durchsetzung dieser Regeln ergibt, werden der Teilnehmer und das organisierende Unternehmen sich nach besten Kräften bemühen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, kann der Teilnehmer die Streitigkeit an den Tourismus- und Reisemediator weiterleiten.
    Link zur Website: http://www.mtv.travel/index.php?page=saisine-du-mediateur.
    Postanschrift: MTV Médiation Tourisme Voyage, BP 80 303, 75823 Paris Cedex 17.
    Jeder Rechtsstreit wird gemäß den Bestimmungen der französischen Zivilprozessordnung oder des französischen Verbrauchergesetzbuches vor einem örtlich zuständigen Gericht verhandelt.

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