Informationen zu den Package-Angeboten und verbundenen Reiseleistungen

In der Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen sind die Rechte festgelegt, die Reisende bei der Buchung einer Kombination von Reiseleistungen wie Unterkunft, Personenbeförderung, Autovermietung und weiteren touristischen Leistungen (Besichtigungen, Ausflüge, Erlebnisse usw.) haben.
 
Da von Accor, den Hotels oder den Partnern Pauschalreisen (auch bezeichnet als „Package-Angebote“) bzw. verbundene Reiseleistungen (auch bezeichnet als „Partner-Angebote“) angeboten werden, werden Sie vor der Buchung in den für das jeweilige Angebot geltenden Besonderen Bedingungen über Ihre Rechte informiert. 
 
Nachstehend finden Sie die Informationen zu Ihren Rechten laut der Richtlinie (EU) 2015/2032 gemäß ihrer Umsetzung in nationales Recht: