Bestpreisgarantie

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN „BESTPREISGARANTIE“

1. ARTIKEL. DEFINITION UND GELTUNGSBEREICH DER „BESTPREISGARANTIE“

1.1 Anwendungsbedingungen der „Bestpreisgarantie“

Die „Bestpreisgarantie“ findet Anwendung, wenn die nachfolgenden kumulativen Bedingungen erfüllt sind:
  • Sie haben ein Zimmer (mit oder ohne Frühstück) in einem der für die „Bestpreisgarantie“ berechtigten Hotels (siehe Liste der berechtigten Hotels in nachfolgendem 2. Artikel) direkt über einen Accor-Kanal (Websites, mobile Websites oder Accor-App, Websites der Marken, Buchungsbüros oder direkt im Hotel) gebucht, .
  • Zur Bestätigung dieser Buchung wurde eine Bestätigungsnummer ausgestellt, .
  • Innerhalb von 24 Stunden nach der Bestätigung Ihrer Buchung per E-Mail oder per Telefon und spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Ankunftsdatum im Hotel finden Sie:
    • für dasselbe Hotel, für dasselbe Datum/dieselben Daten, dieselbe Aufenthaltsdauer, zu denselben Preisbedingungen (d. h. erstattungsfähig oder nicht erstattungsfähig, Vorauszahlung und Voraussetzungen für die Anzahlung, Zimmer mit oder ohne Frühstück, Bedingungen für die Stornierung und die Änderung der Buchung), denselben Zimmertypen (gleiche Kategorie, Größe, Bettenanzahl, Aussicht bzw. gleicher Standort) und dieselbe Anzahl an Gästen im Zimmer,
    • ein Zimmer zum öffentlichen Tagespreis und verfügbar zu einem niedrigeren Preis, wobei dieser Preis auf dieselbe Weise, auf derselben Grundlage des Gesamtbetrags des Aufenthalts mit denselben Zuschlägen (Steuern, MwSt., Servicegebühren) berechnet wird,
    • auf der Website, der mobilen Website oder der App eines Drittanbieters („Buchungskanal eines Drittanbieters“).
(nachstehend die „Buchung“).
Sobald eine Punkteberechtigte Buchung von Accor laut den vorliegenden Geschäftsbedingungen bestätigt wurde, wird Accor den Preis des Drittanbieters anwenden und Ihnen eine zusätzliche Ermässigung auf den Gesamtbetrag der gebuchten Unterkunft bieten. Diese beträgt (i) für Fairmont, Raffles und Swissôtel 10 % des Preises des Drittanbieters und (ii) für andere punkteberechtigte Marken 25 % des Preises des Drittanbieters.
Zum Beispiel:
  • Wenn der Preis einer Buchung über den Accor-Kanal 200 Euro beträgt,
  • und der über den Buchungskanal eines Drittanbieters ermittelte Preis 180 Euro beträgt,
  • dann beträgt der Preis, den Accor gemäss der „Bestpreisgarantie“ letztendlich anwendet, 162 Euro (180 - 10 %) für Fairmont, Raffles und Swissôtel oder 135 Euro (180 - 25 %) für andere punkteberechtigte Marken.
1.2 Ausschlüsse der „Bestpreisgarantie“
Die „Bestpreisgarantie“ findet in nachfolgenden Fällen keine Anwendung:
  • Gruppentarife (mehr als 7 Zimmer),
  • Businesstarife
  • Konferenz- und Seminartarife,
  • Sonderangebote, mit zusätzlicher Ermäßigung nach Buchungsbestätigung (wie Werbegutscheine nach Abonnieren eines Newsletters),
  • Mitgliedertarife oder Abonnementprogramme eines Drittanbieters,
  • Preise, die für Partner der Accor-Gruppe und deren Mitarbeiter gelten,
  • Preise, die für Mitarbeiter der Accor-Gruppe gelten,
  • Preise aus intransparenten Quellen (d. h. Hotwire und Priceline), die den Namen des Hotels oder seinen Standort lediglich nach der Buchungsbestätigung angeben,
  • Auf Websites ohne Online-Buchungsmodul angezeigte Preise, wie Informationswebsites oder Websites, die Buchungen lediglich nach Kontaktaufnahme mit dem Hotel bestätigen (Websites mit „Buchungsanfragen“),
  • Tarife, die Teil eines Pakets sind, beispielsweise eine Kombination aus Zimmer und Flugreise, Kreuzfahrt, Mietwagen oder anderen Aktivitäten oder Services innerhalb oder außerhalb des Hotels. Dabei gilt die „Bestpreisgarantie“ nicht für Websites, für die eine Mitgliedschaft, eine Online-Mitgliedschaft oder Programme erforderlich sind, die ein Passwort oder eine Anmeldung erfordern, um Hotelpreise und Zimmerverfügbarkeit abzurufen.

2. ARTIKEL. UNTER DIE „BESTPREISGARANTIE“ FALLENDE HOTELS UND GEBIETE

Nachfolgende Hotels fallen unter die „Bestpreisgarantie“:
  • Alle Hotels, die unter einer Accor-Marke betrieben werden (Fairmont, Raffles, Swissôtel, Sofitel, So Sofitel, Sofitel Legend, Pullman, MGallery, Mövenpick, Grand Mercure, The Sebel, Novotel, Novotel Suites, Mercure, Adagio, Adagio Access, Jo&Joe, Ibis, Ibis Styles, Ibis budget, HotelF1, Orbis-Hotels, 21C Museum Hotel, Orient Express),
  • und Hotels solcher Partner, die über die Accor-Kanäle verfügbar sind, wenn die Hotelbeschreibung das folgende Piktogramm aufweist:
  • Mama Shelter, Hypark by Adagio.
Hotels der nachfolgenden Accor-Marken fallen nicht unter die „Bestpreisgarantie“:
25Hours, Angsana, ArtSeries, BanyanTree, BreakFree, Cassia, Delano, Dhawa, Elan, Greet, Hanting, Hi inn, Hyde, Ji, Mantis, Mantra, Manxin, Mondrian, Onefinestay, PepperS, Rixos, Sbe, SLS, Starway, The House Of Originals, Tribe.
Die „Bestpreisgarantie“ gilt nicht für Hotels der Sonderverwaltungsregion Macau.

3. ARTIKEL. UNTERSCHIEDLICHE WÄHRUNG UND PREISE

Wenn der Preis eines Drittanbieters in einer anderen Währung als der der Buchung angegeben ist,
  • rechnet der Accor-Kundenservice den Preis in die Währung der Buchung um; (als Wechselkurs wird hierbei der zum Zeitpunkt der Buchung durch Accor geltende Wechselkurs verwendet);
  • Die „Bestpreisgarantie“ gilt somit, wenn der Preis des Drittanbieters mindestens fünf Prozent (5 %) oder 5 Euro unter dem Betrag der Buchung liegt, wobei der jeweils höhere Betrag Anwendung findet.
Zum Beispiel:
  • Wenn der bei Buchung über Accor gebuchte Preis 200 Euro beträgt,
    • muss der festgestellte Preis mindestens 5 Euro weniger betragen: (195 Euro),
    • ODER muss der festgestellte Preis mindestens fünf Prozent (5 %) weniger betragen: (190 Euro),
  • Beträgt der über einen Drittanbieter ermittelte Preis 192 Euro so wird die „Bestpreisgarantie“ angewandt.
Preisunterschiede aufgrund von Kursschwankungen oder Unterschieden des Wechselkurses der Währung werden in der „Bestpreisgarantie“ nicht berücksichtigt.

4. ARTIKEL. VERFAHREN ZUR NUTZUNG DER „BESTPREISGARANTIE“

4.1 Antragsformular
Um die „Bestpreisgarantie“ zu nutzen, müssen Sie (i) die im 1. Artikel oben genannten Bedingungen erfüllen und (ii) das Antragsformular ausfüllen.
Die im Antragsformular angegebenen Pflichtfelder müssen ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Diesbezüglich garantieren Sie, dass die im Antragsformular angegebenen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig sind. Accor haftet nicht, wenn der Kunde fehlerhafte oder unvollständige Informationen angegeben hat und Accor aufgrund dessen die „Bestpreisgarantie“ laut den hierin vorgesehenen Bedingungen nicht anwenden kann.
4.2 Screenshot
Dem Antragsformular muss ein Screenshot beigefügt werden, der sowohl das Datum des Screenshots als auch den über den Drittanbieter ermittelten niedrigeren Preis zeigt, sowie die entsprechenden Verkaufsbedingungen und sonstigen erforderlichen Dokumente. Unvollständige oder fehlerhafte Anträge, sowie solche mit unleserlichen oder unvollständigen Begleitdokumenten, werden nicht bearbeitet. Auf dem Screenshot müssen eindeutig das Datum des Aufenthalts, der Name des Hotels, die Verkaufsbedingungen, die Anzahl der Gäste im Zimmer, sowie der über den Buchungskanal eines Drittanbieters angebotene Preis zu erkennen sein.
Die Anträge müssen innerhalb von 24 Stunden nach der Bestätigung der Buchung und spätestens 48 Stunden vor der geplanten Ankunft im Hotel übermittelt werden. Diesbezüglich gelten Datum und Uhrzeit der Bestätigungs-E-Mail.

5. ARTIKEL. BEARBEITUNG VON ANTRÄGEN

Nach Prüfung durch den Accor-Kundenservice können Sie die „Bestpreisgarantie“ nutzen, sofern Ihr Antrag die Bedingungen erfüllt. Der Accor-Kundenservice sendet Ihnen spätestens eine Woche nach Versendung des Antrags eine E-Mail an die im Formular angegebene E-Mail-Adresse, in der die Buchungsnummer sowie der nun geltende Preis angegeben werden.
Wenn der Antrag nicht die Bedingungen der „Bestpreisgarantie“ erfüllt, sendet Ihnen der Accor-Kundenservice unter Angabe der Gründe eine E-Mail, dass Sie die „Bestpreisgarantie“ nicht nutzen können.
Sollten Sie die berechtigte Buchung stornieren und nicht die „Bestpreisgarantie“ nutzen wollen, so finden Sie die entsprechenden Stornierungsbedingungen für Ihre Buchung in Ihrer Buchungsbestätigungs-E-Mail.

6. ARTIKEL. ZAHLUNG IM HOTEL BEIM CHECK-OUT

Wenn Sie bei Buchung keine Vorauszahlung geleistet haben, wird der vom Accor-Kundenservice bestätigte Preis gemäß den Bedingungen des zuvor stehenden Artikels gemeinsam mit sonstigen Services außerhalb der Buchung (Restaurant, Bar usw.) vom Hotel beim Check-out verrechnet.
Wenn der Aufenthalt bei der Online-Buchung mehr als 30 Tage vor Ankunftsdatum im Voraus bezahlt wurde, so erfolgt die Rückerstattung auf dieselbe Kreditkarte.
Wenn der Aufenthalt bei der Online-Buchung, aber weniger als 30 Tage vor Ankunftsdatum im Voraus bezahlt wurde, so erfolgt die Rückerstattung durch das Hotel beim Check-out.
Die nicht in der Buchung enthaltenen Services (Restaurant, Bar usw.) werden beim Check-out vom Hotel verrechnet

7. ARTIKEL. HAFTUNG

Da Accor keinerlei Kontrolle über den Buchungskanal eines Drittanbieters hat, übernimmt Accor keine Haftung bezüglich Ausgaben, die sich aus der Stornierung einer Buchung über den Buchungskanal eines Drittanbieters ergeben.

8. ARTIKEL. ÄNDERUNGEN DER VORLIEGENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Accor behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderte Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt zum Datum ihrer Onlinestellung auf der Website in Kraft und gilt für jeden ab diesem Zeitpunkt gestellten Antrag.
Accor bittet Sie, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam vor jeder Antragstellung zu lesen, da diese geändert worden sein könnten. Bei jedem Antrag müssen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen eingesehen und akzeptiert werden. Dafür muss ein entsprechendes Kästchen angeklickt werden, das auf die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
Accor behält sich ebenfalls das Recht vor, die „Bestpreisgarantie“ jederzeit zu beenden. Die vor der Beendigung der „Bestpreisgarantie“ übermittelten Anträge werden von Accor jedoch in jedem Fall bearbeitet.
Version vom 6. November 2019