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Diebstahl im Ausland: Alles, was Sie wissen müssen

Sie sind endlich an Ihrem Reiseziel angekommen, möchten die Stadt erkunden und stürzen sich in die Menschenmenge. Doch als Sie nach Ihrem Portemonnaie greifen möchten, ist es nicht mehr da. Kaum etwas ruiniert eine Reise so einfach und schnell wie das Werk eines Taschendiebs. Ein Diebstahl im Ausland ist besonders ärgerlich, weil man hier besonders auf seine Dokumente und (Bar-)Geld angewiesen ist. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sicher reisen, was bei einem Diebstahl im Ausland zu tun ist und was Ihre Versicherung im Zweifelsfall zahlt.

Ausweis kopieren

Sicher reisen: diese Vorkehrungen sollten Sie treffen

Vorsicht ist besser als Nachsicht. Um bei einem Diebstahl im Ausland möglichst schnell handeln zu können, empfehlen wir Ihnen: Kopieren oder fotografieren Sie vorsorglich alle Ausweisdokumente und senden Sie sich diese am besten per E-Mail zu. Notieren Sie wichtige Telefonnummern sowie die sogenannte IMEI-Nummer Ihres Smartphones auf einem Zettel. Um bei Verlust von Bargeld und Kreditkarte dennoch an Geld heranzukommen, empfiehlt es sich, ein PayPal-Konto einzurichten. Nehmen Sie außerdem nur das nötigste mit in den Urlaub und tragen Sie Ihre Wertsachen, Taschen und Rucksäcke vor allem in großen Menschenmengen – zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln – dicht am Körper. Mit Brustbeutel, Geldgürtel und innenliegender Jackentaschen reisen Sie sehr sicher.

Personalausweis, Kreditkarte, Handy: was bei Diebstahl im Ausland zu tun ist

Auch wenn man noch so gut vorbereitet und vorsichtig ist, kann es immer vorkommen, dass man im Urlaub von einem Taschendieb bestohlen wird. Lassen Sie in diesem Fall Ihrem Ärger gerne kurz Luft. Danach sollten Sie allerdings besonnen und möglichst schnell Folgendes tun:
- Debit- und Kreditkarten sowie SIM-Karte sperren: Beim zentralen Sperr-Notruf unter der Telefonnummer +49 116 116 lassen sich nicht nur Bankkarten, sondern auch SIM-Karten, E-Mail-Accounts und die elektronische Identitätsfunktion des Personalausweises sperren.
- Handy aus der Ferne sperren: Egal, ob Zuhause oder auf Reisen – es empfiehlt sich immer, das Smartphone sowohl mit einer Bildschirmsperre als auch mit einem verschlüsselten Telefonspeicher zu schützen. Wenn Ihr Handy mit dem Internet verbunden ist, können Sie es in vielen Fällen orten, sperren oder alle persönlichen Daten löschen.
- Anzeige erstatten: Bei einem Diebstahl im Ausland gilt es genau wie hierzulande, möglichst schnell die nächste Polizeistation aufzusuchen. Die Verlust- oder Diebstahlsanzeige benötigen Sie, um Ersatzdokumente zu beantragen sowie um sie bei Banken und Versicherungen vorzeigen zu können. Sobald Sie aus dem Urlaub zurück sind, sollten Sie bei der heimischen Polizei ebenfalls Anzeige erstatten.
- Ersatzdokumente beantragen: Um ohne Probleme weiter oder nach Hause reisen zu können, sollten Sie in der zuständigen Botschaft einen Ersatzausweis bzw. –reisepass beantragen. Bringen Sie dafür, wenn möglich, ein biometrisches Passbild, die Diebstahlanzeige und eine Kopie des gestohlenen Dokuments mit. Wenn Sie Glück haben, halten Sie das Ersatzdokument schon in rund einer Stunde in den Händen.
- Geld auftreiben: Reist man mit dem Partner oder in der Gruppe, leiht man sich wahrscheinlich einfach etwas Geld von seiner Reisebegleitung. Ist man allerdings allein unterwegs, können Dienstleister wie Moneygram und Western Union helfen: Zuhause zahlt jemand Geld in einer Filiale ein, Sie können das Bargeld dann in der Filiale im Ausland abheben. Dafür benötigen Sie einen Ausweis oder ein entsprechendes Ersatzdokument.

Wann und was zahlt die Versicherung bei einem Diebstahl im Ausland?

Wird die Tür zum Hotelzimmer oder zur Ferienwohnung aufgebrochen und Wertsachen daraus gestohlen, haftet in vielen Fällen die normale Hausratsversicherung – und zwar dann, wenn sie eine Außenversicherung beinhaltet. Wie viel letztlich erstattet wird, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Informieren Sie in jedem Fall sowohl die Hotelleitung als auch die Polizei. Aber: Passiert der Diebstahl im Ausland nicht im Hotelzimmer, sondern auf einem öffentlichen Platz, greift die Hausratsversicherung nicht. Hier kann gegebenenfalls eine Reisegepäckversicherung nützlich sein.
Reisegepäckversicherung

Ist eine Reisegepäckversicherung nötig?

Bevor Sie etwas abschließen, sollten Sie sich zunächst fragen, wie sinnvoll eine Reisegepäckversicherung für Ihren konkreten Urlaub ist. Fürs Backpacking, wenn Sie Ihren Rucksack einen Großteil der Reise mit sich tragen, ist sie eher geeignet als für eine Geschäftsreise, bei der Sie Ihren Koffer dauerhaft im Hotelzimmer einsperren. Denn: Die Reisegepäckversicherung zahlt nur bei Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken – unter der Voraussetzung, dass Sie sehr gut darauf aufgepasst haben.
Sie möchten noch mehr über Reiseversicherungen erfahren? Dann lesen Sie hier unseren Blogartikel zu diesem Thema!

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Auf gut Glück

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