Wettbewerb ALL x Flying Blue März 2025
- VERANSTALTER
Die Gesellschaft ACCOR S.A., eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 785.568.804 €, eingetragen im Handelsregister von Nanterre unter der Nummer 602 036 444 und mit dem Sitz in 82 rue Henri Farman 92130 Issy-les-Moulineaux (nachfolgend „Veranstalter“), organisiert einen kostenlosen Wettbewerb ohne Kaufverpflichtung (nachfolgend „Wettbewerb“) vom 4. März 2025 um 00:00 Uhr bis zum 15. April 2025 um 23:59 Uhr, zugänglich über eine Angebotsseite. Dieser Wettbewerb trägt den Titel: „Wettbewerb ALL x Flying Blue März 2025“. Der Wettbewerb ist für Mitglieder von ALL – Accor Live Limitless mit Wohnsitz in Frankreich, Großbritannien, Deutschland und den Niederlanden geöffnet.
- ANWENDUNGSBEREICH
Dieser Wettbewerb ist in Französisch, Englisch, Deutsch und Niederländisch verfügbar und ausschließlich über die folgenden Seiten zugänglich:
https://animations-all.com/all-flying-blue-on-air-march/fr/
https://animations-all.com/all-flying-blue-on-air-march/en/
https://animations-all.com/all-flying-blue-on-air-march/de/
https://animations-all.com/all-flying-blue-on-air-march/nl/
Die Teilnahme am Wettbewerb ist vom 4. März 2025 um 00:00 Uhr bis zum 15. April 2025 um 23:59 Uhr geöffnet.
Die angegebenen Tage und Stunden in diesem Regelwerk beziehen sich auf die Zeitzone UTC +01:00 (Brüssel, Kopenhagen, Madrid, Paris). Keine andere Zeitzone wird für die Teilnahme berücksichtigt.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist für jede volljährige Person zum Zeitpunkt des Wettbewerbsbeginns, die in Europa lebt und Mitglied des Loyalitätsprogramms ALL – Accor Live Limitless ist (nachfolgend „Teilnehmer“), offen.
3. KENNTNIS UND AKZEPTANZ DER REGELN
Diese Regeln regeln den Ablauf des Wettbewerbs und die Bestimmung des Gewinners.
Jeder Teilnehmer bestätigt, dass er die vollständigen Regeln des Wettbewerbs und die Prinzipien des Spiels gelesen hat und diese akzeptiert. Die Teilnahme an diesem Wettbewerb bedeutet die vollständige Akzeptanz der im Regelwerk dargelegten Modalitäten sowie der geltenden ethischen Standards im Internet und der geltenden Gesetze und Vorschriften für Wettbewerbe.
Jeglicher Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieses Regelwerks führt zur Ungültigkeit der Teilnahme.
4. TEILNAHMEMODALITÄTEN
Der Wettbewerb besteht darin, ein Teilnahmeformular auszufüllen.
Um teilzunehmen, muss der Teilnehmer folgende Schritte ausführen:
- Ein Mitgliedskonto bei ALL – Accor Live Limitless und Flying Blue haben.
- Die Verknüpfung der Konten ALL – Accor Live Limitless und Flying Blue vor dem 15. April 2025 um 23:59 Uhr kostenlos aktiviert haben.
- Seine Teilnahme am Wettbewerb durch Anmeldung zum Gewinnspiel auf der Angebotsseite vor dem 15. April 2025 um 23:59 Uhr (Französische Zeit, UTC/GMT +1) validieren.
Es wird nur eine Teilnahme pro Teilnehmer akzeptiert. Jeder Teilnehmer kann seine Gewinnchancen erhöhen, indem er den Wettbewerb an Freunde und Familie weitergibt.
Die Teilnahme an diesem Wettbewerb setzt die vollständige Akzeptanz dieser Regeln voraus.
- BESTIMMUNG DES GEWINNERS
Es wird eine Verlosung durchgeführt, um einen Gewinner zu bestimmen. Diese Verlosung wird durch den im Artikel 12 dieses Regelwerks genannten Gerichtsvollzieher durchgeführt.
- PREISE
Der Gewinner erhält den folgenden Preis im Gesamtwert von ca. 1500€:
- Ein Hin- und Rückflugticket vom nächstgelegenen Flughafen zu seinem Wohnort nach Flughafen Biarritz (Frankreich) für ihn und eine Person seiner Wahl mit Air France.
- Transfer vom Flughafen Biarritz zum Hotel Mercure President Biarritz Plage****.
- Ein Aufenthalt von 2 Nächten für zwei Personen im Hotel Mercure President Biarritz Plage**** mit Frühstück.
- Ein halbtägiges SPA- und Wellness-Erlebnis für 2 Personen im prestigeträchtigen Sofitel Biarritz Le Miramar Thalassa Sea & Spa***** mit 3 Behandlungen zur Auswahl.
- Ein Mittagessen für 2 Personen im Restaurant des Sofitel Biarritz Le Miramar Thalassa Sea & Spa*****.
Es wird nur ein Preis pro Haushalt vergeben (gleicher Name/gleiche Adresse und/oder gleiche E-Mail-Adresse).
Der Preis ist persönlich, nicht übertragbar, nicht austauschbar und nicht veränderbar.
Unter keinen Umständen kann eine finanzielle Entschädigung anstelle des angebotenen Preises verlangt werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diesen Preis gegebenenfalls durch einen anderen Preis von gleichem Wert zu ersetzen.
Der Weiterverkauf des Preises durch den Gewinner ist strengstens untersagt. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für etwaige Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Preisvergabe.
7. BENACHRICHTIGUNG DES GEWINNERS
Der Gewinner wird per E-Mail benachrichtigt und in jedem Fall vor dem 15. Mai 2025. Diese E-Mail wird an die vom Gewinner angegebene E-Mail-Adresse gesendet, vorausgesetzt, dass eine gültige Adresse übermittelt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass die Angabe unvollständiger oder ungenauer Kontaktdaten die Preisvergabe verhindern kann, ohne dass der Veranstalter dafür verantwortlich gemacht werden kann.
Der Gewinner hat ab dem Empfang der E-Mail 15 Tage Zeit, sich beim Veranstalter zu melden, um den Preis abzuholen.
Ein Gewinner, der nicht innerhalb der oben genannten Frist antwortet, gilt als auf seinen Preis verzichtet. Der Veranstalter wird dann einen neuen Gewinner auf dieselbe Weise bestimmen.
Der Name des Gewinners wird beim Veranstalter und beim im Artikel 12 dieses Regelwerks genannten Gerichtsvollzieher bekannt gegeben.
8. GEISTIGES EIGENTUM
Die Teilnahme am Gewinnspiel gewährt den Teilnehmern keine Rechte an den geistigen Eigentumsrechten des Veranstalters. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des französischen Gesetzes über geistiges Eigentum ist die Reproduktion, Darstellung oder Nutzung von Teilen des Gewinnspiels (grafische, textliche Elemente usw.) streng verboten. Alle Marken, Grafiken und Produktnamen sind eingetragene Marken.
Jede Nutzung der Gewinnspiel-Elemente, in welcher Form auch immer, unterliegt den Regeln des geistigen Eigentums.
9. ÜBERPRÜFUNG DER GÜLTIGKEIT DER TEILNAHME
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle notwendigen Prüfungen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass jede Teilnahme den Bestimmungen dieser Regeln entspricht. Zu diesem Zweck kann der Veranstalter unter anderem überprüfen:
- Die Identität des Teilnehmers;
- Die Teilnahme des Teilnehmers;
- Die Mitgliedschaft des Teilnehmers in den Treueprogrammen ALL – Accor Live Limitless und Flying Blue;
- Die Aktivierung der Verbindung der Accounts des Teilnehmers bei ALL – Accor Live Limitless und Flying Blue.
10. RÜCKERSTATTUNGSANTRAG
Der Veranstalter verpflichtet sich, auf Anfrage die für die Teilnahme am Gewinnspiel entstandenen Kosten (z.B. Internetverbindungskosten und Postgebühren im Zusammenhang mit der Rückerstattungsanfrage oder der Zusendung der Regeln) zu erstatten.
Der Veranstalter erstattet jedoch nur den Teilnehmern, die die Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels sowie die in diesem Artikel festgelegten Anforderungen erfüllen.
Aus Vereinfachungsgründen akzeptiert der Veranstalter nur eine globale Rückerstattungsanforderung pro Haushalt (gleicher Name, gleiche E-Mail-Adresse und gleiche Postadresse) während der gesamten Dauer des Gewinnspiels.
10.1 Internetverbindungskosten
Jeder Teilnehmer kann auf Anfrage die Internetverbindungskosten zurückerhalten, die er für die Teilnahme am Gewinnspiel aufgebracht hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer, die keine zusätzlichen Verbindungs- oder Kommunikationskosten (z.B. Inhaber eines Flatrate-Vertrags oder Nutzer von öffentlichem WLAN) hatten, keine Rückerstattung erhalten können.
10.2 Postgebühren
Der Veranstalter erstattet dem Teilnehmer das Porto, das dieser für die Rückerstattungsanfrage oder die Zusendung der Gewinnspielregeln verwendet hat, basierend auf dem aktuellen Standardporto auf Anfrage.
10.3 Rückerstattungsverfahren
Jede Rückerstattungsanforderung muss schriftlich und an folgende Adresse gesendet werden: 82 rue Henri Farman, 92130 Issy-les-Moulineaux.
Der Teilnehmer muss in seinem Schreiben seinen vollständigen Namen, Adresse und die folgenden Dokumente angeben:
· Ein Bankkontoauszug (RIB) auf den Namen des Teilnehmers;
· Eine Fotokopie des Ausweises;
· Gegebenenfalls eine Kopie der Telefonrechnung mit den relevanten Teilnahmezeiten und -daten.
Unvollständige, unleserliche oder verspätet eingereichte Anträge (die innerhalb von einem Monat nach Ende des Gewinnspiels, basierend auf dem Poststempel, eingegangen sein müssen) sind ungültig.
11. AUSSCHLUSS VON DER HAFTUNG DES VERANSTALTERS
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Falle höherer Gewalt (z.B. Streiks, Naturkatastrophen, Kriege) zu unterbrechen, zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall wird der Veranstalter keine Verantwortung übernehmen.
Der Veranstalter haftet nicht für Netzstörungen, Internetprobleme oder technische Störungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf des Gewinnspiels beeinträchtigen könnten.
Es liegt in der Verantwortung jedes Teilnehmers, geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner Daten und Software auf seinem Computer zu ergreifen. Jeder Teilnehmer, der das System des Gewinnspiels auf betrügerische Weise manipuliert, wird vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
12. REGELN UND ZUGÄNGLICHKEIT
Das vollständige Regelwerk des Gewinnspiels ist bei der SCP Francis Papillon - Guy Papillon - James Lesueur, den zuständigen Gerichtsvollziehern, hinterlegt, deren Büro sich in der 11 Boulevard de l’Europe, 91050 Evry Cedex befindet.
Die Regeln sind auch auf der Webseite des Gewinnspiels zugänglich und können jederzeit durch den Veranstalter geändert werden. Änderungen werden den Gerichtsvollziehern zur Registrierung vorgelegt.
13. ÖFFENTLICHE KOMMUNIKATION DES GEWINNERS
Der Gewinner erlaubt dem Veranstalter, seinen Namen zusammen mit dem Preis zu veröffentlichen. Falls der Gewinner dies nicht wünscht, kann er dies in der Antwort-E-Mail auf die Gewinnbenachrichtigung angeben.
14. DATENSCHUTZ
Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel und die Rechte der Teilnehmer finden Sie in der Datenschutzerklärung.
15. ANWENDBARES RECHT UND SPRACHE DER REGELN
Dieses Regelwerk unterliegt französischem Recht. Es ist in französischer Sprache verfasst. Im Falle von Widersprüchen mit einer Übersetzung gilt die französische Version.
16 ZUSTÄNDIGES GERICHT
Im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung dieser Regeln werden der Teilnehmer und der Veranstalter versuchen, den Streitfall gütlich zu lösen. Falls keine Einigung erzielt wird, kann der Streitfall an den Mediator für Tourismus und Reisen weitergeleitet werden.
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