Geschäftsbedingungen für CrossReward
1.1 Die Geschäftsbedingungen für CrossReward gelten für alle Mitglieder mit verknüpften Konten. Durch die Verknüpfung Ihrer Konten akzeptieren Sie diese Geschäftsbedingungen für CrossReward für Mitglieder mit verknüpften Konten.
1.2 Die Definitionen unter Ziffer 2 gelten für die vorliegenden Geschäftsbedingungen für CrossReward
1.3 Wenn in Bezug auf die CrossReward ein Widerspruch zwischen den Mitgliedschaftsbedingungen des ALL-Programms, den Bedingungen des QFF-Programms und den vorliegenden Geschäftsbedingungen besteht, haben die Geschäftsbedingungen für CrossRewardim Ausmass der Widersprüchlichkeit Vorrang.
1.4 Qantas und Accor behalten sich das Recht vor, Änderungen (sowohl wesentlicher als auch sonstiger Art) an den Geschäftsbedingungen für CrossReward vorzunehmen, einschließlich Änderungen an: (a) Prämien oder Vorteilen, einschließlich der dauerhaften Verfügbarkeit von Prämien oder Vorteilen; (b) prämienspezifischen Einschränkungen oder Bedingungen; und (c) Einschränkungen beim Sammeln und/oder Einlösen von Qantas-Punkten oder Prämienpunkten.
1.5 Accor und Qantas werden sich nach besten Kräften bemühen, Mitglieder mit verknüpften Konten über wesentliche Änderungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen für CrossReward zu informieren und, sofern dies möglich ist, mindestens 30 Tage im Voraus zu benachrichtigen, indem sie die aktualisierten Geschäftsbedingungen für CrossReward auf ihren jeweiligen Webseiten veröffentlichen.
1.6 Accor und Qantas veröffentlichen auf ihren jeweiligen Webseiten jeweils die neueste Version der Geschäftsbedingungen für CrossReward.
„Accor“ steht für Accor SA, eine französische Aktiengesellschaft mit Sitz unter der Anschrift 82, rue Henri Farman, 92130 Issy les Moulineaux, Frankreich, eingetragen im Handelsregister von Nanterre unter der Nummer 602 036 444.
„Punkteberechtigter Accor-Kanal“ bezieht sich auf Accor-Vertriebskanäle wie die Accor-Website, die Accor-Buchungszentrale, teilnehmende Hotels sowie herkömmliche Reisebüros, die reguläre Tarife über GDS-Systeme oder über die Accor-Buchungszentrale buchen, jedoch nicht auf Wiederverkäufer, Reiseveranstalter oder Drittanbieter von Online-Reiseagenturen wie Expedia.com oder Booking.com.
„Accor Plus“ bezeichnet das kostenpflichtige Mitgliedschaftsprogramm von Accor, für das jede Person einen Mitgliedsbeitrag zahlt und das dieser Person spezielle Vorteile bietet. Alle Accor Plus-Mitglieder sind automatisch Mitglieder des Bonusprogramms ALL.
„Bonusprogramm ALL“ bezeichnet das Accor-Bonusprogramm, bekannt als das ALL – Accor Live Limitless Programm, unabhängig davon, ob es sich im Besitz von Accor oder Unternehmen der Accor-Gruppe befindet und/oder von diesen betrieben wird.
„Classic Mitglieder des Bonusprogramms ALL“ bezeichnet Mitglieder des Bonusprogramms ALL mit dem Status Classic, d. h. Mitglieder mit weniger als 9 Statusnächten oder unter 2.000 Status-Punkten auf ihrem Konto des Bonusprogramms ALL.
„CrossReward“ bezeichnet die verschiedenen Vorteile von Mitgliedern mit verknüpften Konten gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen für CrossReward.
„Geschäftsbedingungen für CrossReward“ bezeichnet die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die für ALL- und QFF-Mitglieder gelten, die ihr Konto des Bonusprogramms ALL und das QFF-Programm verknüpfen.
„Bonusberechtigte Flüge“ hat die gleiche Bedeutung wie die Definition von „Berechtigte Flüge“ in den Geschäftsbedingungen des QFF-Programms (in der jeweils gültigen Fassung), wobei die Flüge von Qantas sowohl vermarktet als auch durchgeführt werden müssen.
„Bonusberechtigte Tarife“ hat die gleiche Bedeutung wie die Definition von „Bonusberechtigte Tarife“ in den Geschäftsbedingungen des Bonusprogramms ALL (in der jeweils gültigen Fassung).
„Bonusberechtigte Umsätze/Ausgaben (Flüge)“ bezeichnet den für den Flug bezahlten Preis, einschließlich Gebühren der Airline, jedoch ohne behördliche Steuern und Gebühren oder optionale Gebühren der Airline, wie unter anderem Änderungsgebühren, Bearbeitungsgebühren oder Gebühren für Produkte wie Sitzplätze, aufgegebenes Gepäck oder Upgrades.
„Bonusberechtigte Umsätze/Ausgaben (Hotels)“ beinhaltet den Zimmerpreis zuzüglich bonusberechtigter Umsätze/Ausgaben gemäß den Geschäftsbedingungen des Bonusprogramms ALL.
„Bonusberechtigte Aufenthalte“ sind Aufenthalte in einem teilnehmenden Hotel für mindestens eine Nacht in einem Zimmer, das über einen bonusberechtigten Accor-Kanal zu einem punkteberechtigten Tarif gebucht wurde. Aufenthalte, die vollständig mit Prämienpunkten bezahlt werden, gelten nicht als punkteberechtigte Aufenthalte.
„ Mitglied mit verknüpften Konten“ bezeichnet eine Person, die sowohl Mitglied des Bonusprogramms ALL als auch QFF-Mitglied ist und ihr Konto des Bonusprogramms ALL gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen für CrossReward mit ihrem QFF-Programmkonto verknüpft hat.
„Mitglieder des Bonusprogramms ALL“ bezeichnet Personen, die als Mitglieder des Bonusprogramms ALL registriert sind.
„Teilnehmendes Hotel“ bezeichnet die Hotels, Motels und Serviced Apartments von Accor oder andere Unterkunftsanbieter innerhalb der am Bonusprogramm ALL teilnehmenden Region, bei denen Mitglieder des Bonusprogramms ALL gemäß den Geschäftsbedingungen des Bonusprogramms ALL Prämienpunkte sammeln können.
„Qantas“ bezeichnet Qantas Airways Limited (ABN 16 009 661 901) von Qantas Centre, 10 Bourke Road, Mascot NSW 2020, Australien.
„Qantas-Punkte“ bezieht sich auf Punkte im QFF-Programm.
„QFF-Mitglieder“ bezeichnet Personen, die als Mitglieder des QFF-Programms registriert sind.
„QFF-Programm“ bezeichnet das als Qantas-Vielfliegerprogramm bekannte Bonusprogramm, unabhängig davon, ob sie sich im Besitz von Qantas oder einem anderen Unternehmen der Qantas-Gruppe befindet und/oder von diesem betrieben werden.
„Geschäftsbedingungen des QFF-Programms“ bezeichnet die Bedingungen des QFF-Programms in der jeweils gültigen Fassung, die unter qantas.com zu finden sind.
„Region“ bezeichnet die Gruppierung von Ländern nach Landmassen gemäß der Definition von Accor, einschließlich Europa, Nord- und Mittelamerika, Südamerika, Naher Osten, Afrika und dem asiatisch-pazifischen Raum. Diese Gruppierungen können unter https://group.accor.com/en/hotel-development/map-all-regions eingesehen werden.
„Prämienpunkte“ bezeichnet Treuepunkte des ALL Treueprogramms.
„Mitgliedschaftsbedingungen des ALL-Programms“ bezeichnet die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bonusprogramms ALL, die in der jeweils gültigen Fassung von Accor unter https://all.accor.com/loyalty-program/legal/terms-and-conditions-en.pdf zu finden sind.
3.1 Voraussetzung für die Teilnahme an CrossRewardist, dass Sie sowohl Mitglied des Bonusprogramms ALL als auch QFF-Mitglied sind und die Konten Ihres Bonusprogramms ALL und Ihres QFF-Programm gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen für CrossReward verknüpft haben.
3.2 Sie können Ihre Konten wahlweise über www.all.com oder www.qantas.com verknüpfen.
3.3 Um die Verknüpfung über www.all.com durchzuführen, melden Sie sich zunächst bei Ihrem Konto des Bonusprogramms ALL an. Melden Sie sich dann bei Ihrem QFF-Programmkonto an oder registrieren Sie sich kostenlos über den bereitgestellten Link für das QFF-Bonusprogramm. Anschließend können Sie Ihr Konto des Bonusprogramms ALL mit Ihrem QFF-Programmkonto verknüpfen. Wenn Sie noch kein Mitglied des Bonusprogramms ALL sind, registrieren Sie sich unter all.com für das Bonusprogramm ALL.
3.4 Um die Verknüpfung über www.qantas.com durchzuführen, melden Sie sich zunächst bei Ihrem QFF-Programmkonto an. Melden Sie sich dann bei Ihrem Konto des Bonusprogramms ALL an oder registrieren Sie sich kostenlos über den bereitgestellten Link für das Bonusprogramm ALL. Anschließend können Sie Ihr Konto des Bonusprogramms ALL mit Ihrem QFF-Programmkonto verknüpfen. Wenn Sie noch kein QFF-Mitglied sind, registrieren Sie sich unter www.qantas.com für das QFF-Programm.
3.5 Damit Sie Ihre Konten verknüpfen können, müssen in Ihrem Konto des Bonusprogramms ALL und Ihrem QFF-Programmkonto derselbe Vor- und Nachname angegeben sein. Durch das Verknüpfen der Konten stimmen verbundene Mitglieder den vorliegenden Geschäftsbedingungen für CrossReward zu.
3.6 Sie können Ihr Konto des Bonusprogramms ALL jeweils nur mit einer Airline verknüpfen. Wenn Sie Ihr Konto des Bonusprogramms ALL mit einer anderen Airline als Qantas verknüpft haben und es stattdessen mit einem QFF-Programmkonto verknüpfen möchten, heben Sie zuvor die Verknüpfung Ihres Kontos für das Bonusprogramm ALL mit der anderen Airline auf. Sie können die Verknüpfung mit der anderen Airline über Ihr Mitgliedskonto beim Bonusprogramm ALL aufheben (falls verfügbar) oder den Kundenservice kontaktieren. Anschließend können Sie Ihr Konto des Bonusprogramms ALL wie oben in Abschnitt 3 beschrieben mit Ihrem QFF-Programmkonto verknüpfen.
3.7 Außer wie in Abschnitt 3.8 beschrieben ist ein Wechsel von einer anderen Airline zu Qantas nur zulässig, wenn Sie Ihr Konto des Bonusprogramms ALL vor mehr als 12 Monaten mit der anderen Airline verknüpft haben. Wenn Ihr Konto des Bonusprogramms ALL weniger als 12 Monate mit der anderen Airline verknüpft war, ist die Frist von 12 Monate einzuhalten, bevor Sie das Konto mit Ihrem QFF-Programmkonto verknüpfen können.
3.8Ausgenommen davon sind Mitglieder des Bonusprogramms ALL, die ihren Wohnsitz in eine andere Region verlegt haben. Diese Mitglieder des Bonusprogramms ALL müssen sich an den Accor-Kundenservice wenden, um die Verknüpfung ihres Kontos für das Bonusprogramm ALL mit der anderen Airline aufzuheben und es anschließend mit ihrem QFF-Programmkonto zu verknüpfen.
4.1 Mitglieder mit verknüpften Konten sind unabhängig von ihrem Mitgliedsstatus oder ihrer Mitgliedsstufe berechtigt, Prämienpunkte und Qantas-Punkte für punkteberechtigte Aufenthalte zu sammeln.
4.2 Darüber hinaus können Mitglieder abhängig vom Status oder der Stufe ihrer verbundenen Mitgliedschaft am Bonusprogramm ALL und am QFF-Programm sowohl Prämienpunkte als auch Qantas-Punkte auf punkteberechtigte Flüge sammeln, die von Qantas sowohl vermarktet als auch durchgeführt werden
4.3 Verbundene Mitglieder können auch zu anderen Vorteilen berechtigt sein, wie in den nachstehenden Ziffern 6 und 7 beschrieben.
5.1 Bei einem Aufenthalt in einem teilnehmenden Hotel in den unten aufgeführten Regionen werden verbundenen Mitgliedern nach Abschluss eines punkteberechtigten Aufenthalts folgende Punkte gutgeschrieben: (a) Die Prämienpunkte und Status-Punkte, die Mitgliedern des Bonusprogramms ALL regulär nach Abschluss eines punkteberechtigten Aufenthalts im asiatisch-pazifischen Raum (Australien, China einschl. Hongkong SAR und Macau SAR, Fidschi, Französisch-Polynesien, Indonesien, Japan, Kambodscha, Laos, Malaysia, Malediven, Mongolei, , Neuseeland, Philippinen, Singapur, Südkorea, Taiwan, Thailand und Vietnam) gemäß den Mitgliedschaftsbedingungen des Bonusprogramms ALL gutgeschrieben werden; (b) Qantas-Punkte im folgenden Verhältnis: Pro 1 AUD für punkteberechtigte Umsätze/Ausgaben (Hotels) werden drei (3) Qantas-Punkte gutgeschrieben.
5.2 Für punkteberechtigte Flüge, die von Qantas sowohl vermarktet als auch durchgeführt werden, erhalten Mitglieder mit verknüpften Konten: (a) Qantas-Punkte und Statusgutschriften, die QFF-Mitglieder regulär nach Abschluss eines punkteberechtigten Fluges gemäß den Geschäftsbedingungen des QFF-Programms gutgeschrieben werden; und (b) Prämienpunkte, die ihrem Konto des Bonusprogramms ALL gemäß den Angaben in der folgenden Tabelle gutgeschrieben werden:
Status Level | Prämienpunkte pro ausgegebene 2 AUD |
---|---|
ALL Classic, ALL Silver | nil |
QFF Bronze, Silver | nil |
ALL Gold | 1 |
ALL Platinum, Diamond und mehr | 1 |
QFF Gold und mehr | 1 |
5.3Bei Erwerb des Tickets in einer anderen Währung als AUD, rechnet Qantas den Betrag in AUD um. Die Berechnung der gutzuschreibenden Prämienpunkte erfolgt anhand des AUD-Betrags.
5.4Bei Reiserouten mit mehreren Flügen werden die punkteberechtigten Umsätze/Ausgaben (Flüge) anhand der anteiligen Entfernung jedes punkteberechtigten Fluges berechnet.
5.5Voraussetzung für die Gutschrift der im Zusammenhang mit einem Aufenthalt in einem teilnehmenden Hotel gesammelten Prämienpunkte und Qantas-Punkte ist, dass verbundene Mitglieder bei der Buchung ihre Kartennummer des Bonusprogramms ALL angeben und die Karte beim Check-in an der Hotelrezeption vorlegen.
5.6Voraussetzung für die Gutschrift von Qantas-Punkten und Prämienpunkten nach Abschluss eines punkteberechtigten Fluges ist, dass das Mitglied mit verknüpften Konten bei der Flugbuchung oder beim Check-in seine Mitgliedsnummer für das QFF-Programm angibt.
5.7Gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen für CrossReward haben verbundene Mitglieder gegebenenfalls Anspruch auf CrossReward für punkteberechtigte Aufenthalte und Flüge, die sie nach der Verknüpfung ihrer Konten abgeschlossen haben.
5.8CrossReward sind nur verfügbar, solange die Person ein verbundenes Mitglied bleibt. Durch Aufheben der Verknüpfung der Mitgliedskonten erlischt der Anspruch auf CrossReward.
5.9 Prämienpunkte und Qantas-Punkte werden dem Mitgliedskonto in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach Abschluss des entsprechenden Aufenthalts oder Fluges gutgeschrieben
5.10CrossReward gelten nur für punkteberechtigte Aufenthalte und Flüge. Für stornierte Flüge oder Aufenthalte werden keine Qantas-Punkte oder Prämienpunkte gutgeschrieben.
5.11CrossReward gelten nicht für andere Accor-Aufenthalte oder Qantas-Flüge. Für die Hotels und Flüge gelten weiterhin die Allgemeinen Geschäfts-, Service- oder Transportbedingungen.
6.1 Mitglieder mit verknüpften Konten und den Stufen Qantas Points Club, Qantas Points Club Plus, Qantas Gold oder höher, die Classic-Mitglieder des Bonusprogramms ALL sind und ihre Konten verknüpft haben, profitieren von einem Fast-Track-Angebot, mit dem sie den Silver-Status innerhalb des Bonusprogramms ALL schneller erreichen können. Classic-Mitglieder des Bonusprogramms ALL können das Fast-Track-Angebot nutzen, nachdem sie ihre Konten gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen für CrossReward verknüpft haben.
6.2 Das Fast-Track-Angebot wird zu Beginn eines jeden Kalenderjahres verlängert. Sobald ein verbundenes Mitglied den Silver-Status innerhalb des Bonusprogramms ALL erreicht, behält es diesen Status für den Rest des Kalenderjahres und für das nächste Kalenderjahr bei.
6.3 Dieser Vorteil steht Mitgliedern des Bonusprogramms ALL zur Verfügung, sobald sie den Classic-Status haben oder erreichen, selbst wenn sie als Mitglieder des Bonusprogramms ALL zum Zeitpunkt der Kontoverknüpfung bereits den Status Silver, Gold, Platinum, Diamond oder höher erreicht hatte.
6.4 Mitglieder mit verknüpften Konten und den Stufen Qantas Points Club Plus oder QFF Program Gold (und höher), die Classic-Mitglieder des Bonusprogramms ALL sind, erhalten nach Abschluss ihres ersten punkteberechtigten Aufenthalts den Silver-Status des Bonusprogramms ALL.
6.5 Mitglieder mit verknüpften Konten , die sowohl die Stufe Qantas Points Club haben als auch Classic-Mitglied des Bonusprogramms ALL sind, erhalten den Silver-Status des Bonusprogramms ALL nach Abschluss von zwei punkteberechtigten Aufenthalten (jeweils mindestens zwei Nächte).
6.6 Der Silver-Status wird nach Abschluss der erforderlichen punkteberechtigten Aufenthalte erteilt.
8.1 Mitgliedern mit verknüpften Konten ist es untersagt:
(a) in irgendeiner Weise gegen die vorliegenden Geschäftsbedingungen für CrossReward zu verstossen; oder (b) Qantas-Punkte, Prämienpunkte oder Prämien, Vorteile, Einrichtungen, Dienstleistungen oder Vereinbarungen, die den verbundenen Mitgliedern im Rahmen der Geschäftsbedingungen für CrossReward zur Verfügung gestellt werden, zu missbrauchen oder zweckzuentfremden; (c) sich an illegalen oder betrügerischen Aktivitäten zu beteiligen; (d) falsche oder irreführende Informationen bezüglich Qantas oder Accor bereitzustellen oder dies zu versuchen; (e) Vorteile im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen für CrossReward zu verkaufen, abzutreten, zu übertragen oder zu erwerben oder eine dieser Handlungen anzubieten, es sei denn, dies erfolgt gemäß den Geschäftsbedingungen des QFF-Programms (bei Qantas-Punkten und Statusgutschriften) oder des Bonusprogramms ALL (bei Prämienpunkten oder Statusnächten); (f) sich gegenüber Mitarbeitenden der Qantas-Gruppe oder der Accor-Gruppe feindselig, missbräuchlich, beleidigend oder aggressiv zu verhalten; (g) sich an Bord eines Flugzeugs, in einer Flughafenlounge oder in einem Hotel unangemessen zu verhalten; (h) sich angemessenen Anweisungen von Mitarbeitenden der Qantas-Gruppe oder der Accor-Gruppe zu widersetzen.
8.2 Wenn ein verbundenes Mitglied vorsätzlich oder anderweitig einen wesentlichen Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen für CrossReward begangen hat, sind Accor und Qantas berechtigt: (a) die Mitgliedschaft des verbundenen Mitglieds auszusetzen oder zu beenden; (b) gemäß den Geschäftsbedingungen für CrossReward gutgeschriebene Qantas-Punkte oder Prämienpunkte zu widerrufen oder zu stornieren; (c) Prämien und/oder Vorteile zu stornieren oder zu verweigern, die vom verbundenen Mitglied eingelöst oder diesem zur Verfügung gestellt wurden.
8.3 Die Beendigung der Teilnahme eines Mitglieds mit verknüpften Konten an CrossReward kann zur Aufhebung aller Vorteile für CrossReward führen. Die Rechte von Qantas oder Accor, Maßnahmen gegenüber dem Mitglied zu ergreifen, bleiben durch eine solche Aussetzung oder Beendigung unberührt.
8.4 Wenn Qantas oder Accor beabsichtigt, Maßnahmen gemäß Ziffer 8.2 zu ergreifen, teilt das jeweilige Unternehmen dem Mitglied diese Absicht und den Grund für die Maßnahme mit. Das Mitglied hat im Anschluss 14 Tage Zeit, um auf die Mitteilung zu reagieren, indem es den Verstoß (soweit möglich) behebt und begründet, warum Qantas oder Accor keine Maßnahmen ergreifen sollte. (Qantas Loyalty oder Accor kann in diesem Fall das Mitgliedskonto sperren und sämtliche Prämien stornieren, bis die Überprüfung abgeschlossen ist). Qantas Loyalty oder Accor prüft die Antwort und teilt dem Mitglied seine Entscheidung mit.
9.1 Mitglieder, die ihre Konten verknüpft haben stimmen zu, dass Accor und Qantas personenbezogene Daten in Bezug auf ihre Aufenthalte und Flüge (wie in Abschnitt 9.2 beschrieben) erfassen, verwenden, offenlegen und miteinander austauschen. Diese Daten werden von Accor und Qantas verwendet, um die CrossReward bereitzustellen, ihre Teilnahme an ihren jeweiligen Bonusprogrammen zu verfolgen und: (a) im Fall von Qantas zu den in den Geschäftsbedingungen des QFF-Programms und der Datenschutzerklärung von Qantas dargelegten Zwecken; und
9.2 Verbundene Mitglieder stimmen zu, dass Accor und Qantas unter anderem die folgenden personenbezogenen Daten des Mitglieds mit verknüpften Konten erfassen, verwenden, offenlegen und austauschen: (a) die Mitgliedsnummer des Bonusprogramms ALL; (b) die Mitgliedsnummer des QFF-Programms; (c) die Anzahl der gutzuschreibenden Prämienpunkte oder Qantas Punkte; und (d) Einzelheiten zum Status oder zur Stufe des Mitglieds mit verknüpften Konten, damit dieses die entsprechenden Vorteile erhalten kann; und
9.3 Verbundene Mitglieder stimmen zu, dass Accor und Qantas ihre jeweils gespeicherten personenbezogenen Daten: (a) während ihrer Mitgliedschaft als Mitglied mit verknüpften Konten verarbeiten; (b) geeignete Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten ergreifen; und (c) die geltenden Datenschutzgesetze einhalten.
9.4 Sie können Ihre Rechte ausüben, um auf Ihre Daten zuzugreifen, sie zu ändern, zu löschen oder zu übertragen, die Verarbeitung der Daten einzuschränken oder abzulehnen und Anweisungen zur Verarbeitung Ihrer Daten nach Ihrem Tod zu erteilen, indem Sie: (a) eine E-Mail an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle unter der E-Mail-Adresse data.privacy@accor.com (für das Bonusprogramm ALL) senden; und (b) sich bezüglich des QFF-Programms an den Qantas-Kundenservice wenden.
9.5 Sie können auch die datenschutzbeauftragte Person jedes Partners kontaktieren, indem Sie: (a) eine E-Mail an Accor.dpo@accor.com (für das Bonusprogramm ALL) senden; und (b) sich bezüglich des QFF-Programms an den Qantas-Kundenservice wenden.
9.6 Sie können auch bei der zuständigen Datenschutzbehörde Beschwerde einlegen.
10.1 Im Falle von Streitigkeiten zwischen einem Mitglied mit verknüpften Konten, Qantas und Accor bezüglich der vorliegenden Geschäftsbedingungen für CrossReward hat sich das verbundene Mitglied an die nachstehenden geltenden Verfahren zu halten.
10.2 Für Accor: (a) Das Mitglied des Bonusprogramms ALL kann gemäß den geltenden Rechtsvorschriften ein konventionelles Mediationsverfahren oder ein alternatives Schlichtungsverfahren beantragen. (b) Wenn das Mitglied des Bonusprogramms ALL den Accor-Kundenservice über die „Kontakt“-Seite auf der Website (hier verfügbar) in einem gütlichen Versuch zur Beilegung der Streitigkeit kontaktiert und innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach der Übermittlung eine negative oder keine Antwort erhält, kann sich das Mitglied an den Tourism and Travel Mediator, BP 80303, 75823 Paris Cedex 17 wenden. (c) Das Verfahren zur Einreichung der Streitigkeit beim Mediator und die Kontaktinformationen des Mediators sind unter www.mtv.travel abrufbar. (d) Die Streitigkeit kann dem Mediator innerhalb von zwölf (12) Monaten nach der ersten Beschwerde vorgelegt werden. Die Kontaktdaten des Mediators und die Art der Einreichung finden Sie im Abschnitt „Assistance“. Das Formular zur Übermittlung des Streitfalls an den Mediator finden Sie hier. (e) Mitglieder des Bonusprogramms ALL werden von Accor auch darüber informiert, dass sie ein konventionelles Schlichtungsverfahren oder ein anderes europäisches Online-Verfahren zur Streitbeilegung wählen können. Die diesbezügliche Plattform ist hier zugänglich. Es steht Mitgliedern des Bonusprogramms ALL frei, eine Mediation anzunehmen oder abzulehnen. Wenn eine Mediation in Anspruch genommen wird, steht es jeder Partei frei, die vom Mediator vorgeschlagene Lösung anzunehmen oder abzulehnen. (f) Jegliche Anliegen bezüglich der Auslegung oder Erfüllung der Geschäftsbedingungen für CrossReward hinsichtlich der Beziehung des Mitglieds im Bonusprogramm ALL zu Accor, die gemäß den oben genannten Bedingungen nicht gütlich beigelegt werden können, unterliegen (selbst in Notfällen, Zwischenverfahren, Drittklagen und Mehrfachklagen) der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte von Paris. Abweichend vom oben genannten haben Mitglieder des Bonusprogramms ALL als Verbraucher die Möglichkeit, Streitigkeiten vor die Gerichtsstände ihres Wohnsitzes oder nach eigenem Ermessen vor jeden anderen nach der Zivilprozessordnung geeigneten regionalen Gerichtsstand gemäß Artikel R.631-3 des französischen Verbraucherschutzgesetzes bringen.
10.3 Für Qantas muss sich das QFF-Mitglied an den Qantas-Kundenservice wenden und versuchen, die Streitigkeit durch Verhandlungen beizulegen.
10.4 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für CrossReward unterliegen: (a) Für Accor: den Gesetzen von Frankreich, ohne dass vorgeschriebene Schutzmaßnahmen, die im Heimatland des Verbrauchers gelten können, beeinträchtigt werden; (b) Für Qantas: den Gesetzen des Staates New South Wales, Australien.
(a)Mitglieder, die ihre Konten verknüpft haben, können sich jederzeit von CrossReward abmelden. Hierfür ist das unter Accor.com im ALL Mitgliedskonto dargestelle Abmeldeverfahren zu befolgen. (b) Der Rücktritt eines Mitglieds mit verknüpften Konten von CrossReward hat keinen Einfluss auf dessen Mitgliedschaft am Bonusprogramm ALL oder QFF-Programm. (c) Eine Person kann ihre Konten zu einem späteren Zeitpunkt erneut verknüpfen, hat in diesem Fall jedoch keinen Anspruch auf einen erneuten Verknüpfungsbonus. Für eine erneute Verknüpfung ist es zwingend erforderlich das ALL Mitgliedskonto und das QFF-Programmkonto zu nutzen, welche bereits zuvor für die Verknüpfung verwendet wurden. (d) Durch den Rücktritt von CrossReward hat das Mitglied keinen Anspruch mehr auf CrossReward
Wenn ein Mitglied, welches seine Konten verknüpft hat entweder sein Konto des Bonusprogramms ALL oder sein QFF-Programmkonto schließt, endet automatisch die Teilnahme des Mitglieds an CrossReward
Version: 15. Juli 2021